Aufgrund der Umstellung des Lehramtsstudiums auf das Bachelor- und Mastersystem sind in Zukunft tausende Lehramtsanwäter*innen aus den Staatsexamensstudiengängen in NRW von Zwangsexmatrikulationen bedroht.
Das neue Lehrerbildungsgesetz sieht vor, dass bereits immatrikulierte Student*innen zum Sommersemester 2016 bzw. Wintersemester 2017/2018 letztmalig ihr Staatsexamen ablegen können. Dies bedeutet konkret, dass die Betroffenen ihr Studium lediglich innerhalb der Regelstudienzeit zzgl. 4 Semester absolvieren dürfen. Das eine solch geringe Zeitspanne in den meisten Fällen nicht ausreicht, haben bereits die Auslaufregelungen der Diplom- und Magisterstudiengänge gezeigt. Daher hat sich das Landes-ASten-Treffen NRW mit einer Stellungnahme an die Landesregierung gewandt. Sobald es Reaktionen auf die Stellungnahme gibt, werden diese hier veröffentlicht werden.